FLAT HAT WERBEAGENTUR

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Flat Hat Werbeagentur

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Inhalt sämtlicher Vereinbarungen, die zwischen der Firma Flat Hat Werbeagentur- Inh. Thomas Stephanek, infolge nur Flat Hat genannt, und deren Kunden, infolge Kunde genannt, geschlossen werden.

1. Aufträge und Angebote: Alle von Flat Hat in Angeboten und Auftragsbestätigungen angeführten Preise enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer, Werbeabgabe sowie keine Rechtsgebühren, wenn nicht anders schriftlich gekennzeichnet. Sämtliche Angebote von Flat Hat sind unverbindlich und freibleibend.

 

2. Aufträge werden von Flat Hat nur in schriftlicher Form entgegen genommen. Durch Erteilung des Auftrages hat der Kunde die Geschäftsbedingungen von Flat Hat zur Kenntnis genommen.

 

3. Laufzeiten: Alle Termine für die Errichtung, Anbringung bzw. die Ausgestaltung der Werbung sind im Einvernehmen mit Flat Hat festzulegen. Für die Durchführung an einem bestimmten Tag kann keine Gewährleistung gegeben werden. Flat Hat sichert zu, dass die vertraglich vereinbarte Dauer der Laufzeit eingehalten wird. Bei der Buchung über die Laufzeit eines Monats, gelten entsprechend dem österreichischen Plakatkalender, 28 Tage als Mindestlaufzeit als vereinbart.

 

4. Dauerwerbungen, Leitsysteme: Wenn nicht anders vereinbart, werden die  Mietverträge mindestens auf ein Jahr oder länger abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht vier Monate vor Ablauf eingeschrieben, per Fax oder per Email gekündigt werden. Stichtag des Mietbeginns ist der Tag der Montage der jeweiligen Werbefläche.  Alle Stornierungen werden ausnahmslos nur in schriftlicher Form akzeptiert. Für die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Stornofristen ist das Datum des Einlangens des Stornoschreibens (per Email gilt das Datum der Bestätigung durch Flat Hat) maßgebend. Kosten für Produktionen bzw. Montagen, die vor Einlangen des Stornoschreibens erfolgt sind, werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

 

 

5. Werbung auf Gerüste oder Fassaden: Bei Stornierungen innerhalb von 3 Monaten vor Laufzeitbeginn wird eine Storno-Gebühr von 20%  der Gesamtauftragssumme, innerhalb von 2 Monaten von 40% und innerhalb eines Monats von 60% in Rechnung gestellt. Alle Stornierungen werden ausnahmslos nur in schriftlicher Form akzeptiert. Für die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Stornofristen ist das Datum des Einlangens des Stornoschreibens (per Email gilt das Datum der Bestätigung durch Flat Hat) maßgebend. Kosten für Produktionen bzw. Montagen, die vor Einlangen des Stornoschreibens erfolgt sind, werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

 

 

6. Verkehrsmittelwerbung, Rolling Board, City Light und Plakat: Der Auftragnehmer ist bemüht, die Werbung auf Verkehrsmitteln auf den gewünschten Linien zu platzieren, leistet jedoch keine Gewähr, wenn Fahrzeuge kurzfristig oder dauernd auf anderen Linien eingesetzt werden, als nach Betriebsplan vorgesehen war. Bei Stornierungen von weniger als 4 Monate vor Laufzeitstart wird eine Stornogebühr von 10% bis 3 Monate vor Laufzeitstart 20% bis 2 Monate vor Laufzeitstart 30% bis 1 Monat vor Laufzeitstart 40% bei weniger als 1 Monat vor Laufzeitstart  In Rechnung gestellt. Alle Stornierungen werden ausnahmslos nur in schriftlicher Form akzeptiert. Für die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Stornofristen ist das Datum des Einlangens des Stornoschreibens (per Email gilt das Datum der Bestätigung durch Flat Hat) maßgebend. Kosten für Produktionen bzw. Montagen, die vor Einlangen des Stornoschreibens erfolgt sind, werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

 

7. Werbeinhalte für den Inhalt sowie die Form der Werbung und für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt die Verantwortung alleine der Kunde. Flat Hat ist berechtigt von einem bereits angenommenen Auftrag nach Vorlage des Werbesujets oder nach Erhalt der Werbemittel zurückzutreten, wenn der Werbeinhalt gegen die guten Sitten bzw. behördlichen Vorschriften verstößt oder vom Werberat nach Vorlage beanstandet wird. Bei einem solchen Rücktritt treten die unter den Punkt 3 – 6 angeführten Stornobedingungen in Kraft. Flat Hat behält sich die Weiterverrechnung dadurch verursachter Mehrkosten ausdrücklich vor.

 

8. Konkurrenzausschluss: Ein Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht vereinbart.

 

9. Vermittlungsaufträge: Für Vermittlungsaufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Eigentümerunternehmen der Werbeflächen. Der Kunde bestätigt diese eingesehen und zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben. Für nicht- oder mangelhaft durchgeführten Aufträge anderer Werbeunternehmen wird von Flat Hat keine Haftung übernommen.

 

10. Ausfall, Unterbrechung, Ausschluss der Gewährleistung: Es kann von Flat Hat keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die nach Auftragserteilung mit der Werbung versehenen Werbeträger während der vertraglich vereinbarten Laufzeit ununterbrochen sichtbar sind. Bei einer von mehr als einem Monat dauernden Unterbrechung verlängert sich der Auftrag von selbst um die eine Monat übersteigende Unterbrechungsdauer. Wird Flat Hat vom Eigentümer oder einem anderen befugten Organ das Verfügungsrecht über den Werbeträger entzogen, endet zugleich auch dieser Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Vorausbezahlte Mietentgelte werden aliquot zurückerstattet.

 

11. Werbemittelmontagen: Alle Montagen oder Errichtungen der Werbemittel, wie auch Bemalungen, dürfen ausschließlich von Flat Hat durchgeführt oder beauftragt werden. Sämtliche Kosten dafür, sowie jene einer allfälligen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, gehen zu Lasten des Kunden.

 

 

 

12. Vergebührung von Verträgen: Sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Kosten für Vertragsvergebührungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

13. Weitervermietung: Eine Weitergabe bzw. Untervermietung von Werbeträgern bzw. Werbeflächen von Flat Hat ist nicht gestattet, ausgenommen es gibt eine schriftliche Zustimmung seitens von Flat Hat.

 

14. Diebstahl, Beschädigung und höhere Gewalt Bei Schäden durch Witterungseinflüsse, Beschädigungen, Diebstahl sowie bei höherer Gewalt wird von Flat Hat in Bezug auf die Wiederherstellung und die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags keine Haftung übernommen.

 

15. Beendigung von Aufträgen: Flat Hat stellt nach Beendigung von Aufträgen den ursprünglichen Zustand des Werbeträgers auf Kosten des Kunden wieder her. Sämtliche zur Verfügung gestellte Werbemittel gehen entschädigungslos in das Eigentum von Flat Hat über.

 

16. Preisänderungen: Mietpreise unterliegen jährlichen, branchenüblichen Preisanpassungen. Bei Preisänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Aufträgen sofort in Kraft.

 

17. Produktion von Werbemittel für Flat Hat: Standorte Sämtliche Werbemittel für Werbestandorte die vom Kunden bei Flat Hat gebucht werden, sind ausschließlich bei Flat Hat zu den angebotenen Preisen zu bestellen.

 

18. Werbemittelproduktion und Anlieferungen Für die termingerechte Abwicklung der Werbemittelproduktion, müssen die Druckdaten mindestens 15 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin bzw. Laufzeitbeginn an Flat Hat übermittelt werden. a) Beanstandung und Nachproduktion: Für eine neuerliche Produktion im Falle einer Beanstandung sind 5 Werktage Produktionszeit zu berücksichtigen. Werden die oben angeführten Fristen bei der Auftragserteilung seitens des Kunden nicht eingehalten, kann eine termingerechte Anlieferung seitens von Flat Hat nicht garantiert werden und damit daraus resultierende Folgekosten nicht übernommen werden. b) Lieferung, Kontrolle Die Ware ist vom Kunden jedenfalls unverzüglich zu prüfen. Werden die Werbemittel direkt an Montage- bzw. andere Werbefirmen angeliefert, so hat die Prüfung seitens des Kunden vor der geplanten Montage bzw. dem Aushang zu erfolgen. Informationen zu Termin und Ort muss der Kunde fristgerecht bei Flat Hat einholen.

Pantonefarbangaben und Prüfdrucke (Proofs) vom Kunden sind für den Druck maßgebend. Zu beachten ist, dass geringe Farbabweichungen zwischen beigestellten Farbvorlagen bzw. Farbangaben und dem Druckergebnis auf Grund der unterschiedlichen Fertigungsverfahren möglich sind. Diesbezügliche Beanstandungen oder Minderungen des Auftragswertes sind daher ausgeschlossen. Werden keine Farbvorlagen oder Farbangaben übermittelt, ist auch bei größeren Abweichungen eine Reklamation ausgeschlossen.

 

19. Beigestellte Werbemittel: Vom Kunden beigestellte Werbemittel sind auf eigene Kosten bis zum vorgegebenen Liefertermin, in ausreichender Stückzahl inkl. der benötigten Überlieferung, an die angegebenen Lieferadressen, entsprechend der Angaben von Flat Hat, zu senden. Flat Hat übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der, vom Kunden, beigestellten Werbemittel. Werbemittel, welche nicht affichiert werden, gehen in das Eigentum von Flat Hat über. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden die Kosten für das Unterlegspapier und die zusätzlichen Klebekosten verrechnet. Flat Hat übernimmt keine Haftung für Farbveränderungen durch Witterungseinflüsse. Für vom Kunden beigestellte mangelhafte Werbemittel, werden von Flat Hat keinerlei Folgekosten, insbesondere für nochmalige Anfahrt, Montage sowie Hubhilfen übernommen.

 

20. Haftung und Folgeschäden: Eine termingerechte und ordnungsgemäße Durchführung bzw. Abwicklung und Buchung der Aufträge wird von Flat Hat gewährleistet. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können nur während der Dauer des Werbemittelaushangs, längstens jedoch innerhalb eines Monats ab Mietbeginn, geltend gemacht werden. Folgekosten aufgrund reklamierter, jedoch nicht vor dem Aushang überprüfte Werbemittel (siehe Pkt. 18) können nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird einvernehmlich ausgeschlossen.

 

21. Zahlungsbedingungen Rechnungen werden nach der verbindlichen Einbuchung bei Flat Hat gestellt. Ab einen Auftragsvolumen über 5000,- sind 50% im Vorfeld bei Flat Hat zu hinterlegen. Alle Entgelte für Mieten sind ausnahmslos zu 100% im Voraus bei Mietbeginn für die gesamte Verrechnungsperiode zu bezahlen. Rechnungen sind binnen 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Andere Zahlungskonditionen sind möglich, jedoch gesondert schriftlich zu vereinbaren. Beanstandungen von Rechnungen haben binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum zu erfolgen, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Bei Zahlungsverzug werden von Seiten Flat Hat Verzugszinsen von 25,- EURO zur Anrechnung gebracht. Für Flat Hat tätige Personen sind zur Entgegennahme des Entgelts oder von Anzahlungen nicht berechtigt.

 

22. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand: Die Anwendung österreichischen Rechts gilt als vereinbart. Für Auseinandersetzungen gilt Oberwart als Gerichtsstand.

 

23. Sonstiges Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte, der in dieser AGB beschriebenen Vertragsbestandteile bleiben die verbleibenden Bestimmungen und Verträge aufrecht.

 

Der Kunde und Flat Hat vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine einvernehmlich vereinbarte und sinngemäß der unwirksamen möglichst nahekommenden wirksamen Bestimmung zu ersetzen.  Flat Hat Werbeagentur – Inh. Thomas Stephanek, AGB Auflage 2018

 

FLAT HAT WERBEAGENTUR

FLAT HAT WERBEAGENTUR

7400 Oberwart, Wienerstraße 1/2